Die Entscheidung ist durch Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21.12.2018, Az. 324 O 131/18, berichtigt worden.
Zur Wiederholungsgefahr bei Text- und Bildberichterstattung
Zur Zulässigkeit der bildlichen Darstellung beim Tragen des Sargs eines Angehörigen
Zur Beurteilung, ob Fotoaufnahmen von Prominenten dem Bereich der Zeitgeschichte gem. § 23 Abs 1 Nr 1 KUG zuzuordnen sind