OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 E 529/13
Fundstelle
openJur 2013, 31264
  • Rkr:
VG Arnsberg
vom 17.04.2013 - 9 K 1202/08

Bestimmung anwendbaren Rechts für einen Arzthaftungsprozess wegen unzureichender Aufklärung eines deutschen Patienten über Nebenwirkungen der Medikamentierung einer Hepatitis C-Erkrankung in einem schweizer Universitätsspital


Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist


Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren Zustellung Frist Heilung


LSG Nordrhein-Westfalen
vom 25.05.2012 - L 19 AS 470/12

Die (übereinstimmende) Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist in Prozesskostenhilfeverfahren (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO) ausgeschlossen. Sie kann aber in der Regel in eine Rücknahme entsprechend § 92 VwGO umgedeutet werden.Unzulässigkeit einer (übereinstimmenden) Erledigung