Bestimmung anwendbaren Rechts für einen Arzthaftungsprozess wegen unzureichender Aufklärung eines deutschen Patienten über Nebenwirkungen der Medikamentierung einer Hepatitis C-Erkrankung in einem schweizer Universitätsspital
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist
Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren Zustellung Frist Heilung
Die (übereinstimmende) Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist in Prozesskostenhilfeverfahren (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO) ausgeschlossen. Sie kann aber in der Regel in eine Rücknahme entsprechend § 92 VwGO umgedeutet werden.Unzulässigkeit einer (übereinstimmenden) Erledigung