BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 2 AZR 453/11
Fundstelle
openJur 2013, 29979
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Fristlose Kündigung wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht


außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; tariflich unkündbar


Fristlose Kündigung wegen menschenverachtender Äußerungen


1. Der Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beruht nicht auf einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers, wenn zwar der einzige Standort des ursprünglichen ...


Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - Interessenabwägung


1) Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer auch dann ein, wenn zwischen Auflösungsvertrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses fast drei Jahre li ...


Die Wartezeit einer Rente für besonders langjährig Versicherte wird nicht durch den Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn erfüllt, wenn der Versicherte zuvor zur Insol ...


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