OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - 11 WF 86/13
Fundstelle
openJur 2013, 29867
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1. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters (§ 42 Abs. 2 ZPO) vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, welche vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürch ...


Ablehnung wegen Befangenheit