BGH, Urteil vom 12.06.2013 - 1 StR 48/13
Fundstelle
openJur 2013, 29797
  • Rkr:

Zur Frage, ob Gründe früherer Beschlüsse einen Vertrauenstatbestand begründen und der späteren Fortdauer des Vollzuges der Sicherungsverwahrung entgegenstehen können.


Der Umstand, dass die Strafvollstreckungskammer versehentlich unterlassen hat, eine einzelne Entscheidung gemäß § 119a Abs. 1 Nr. 1 StVollzG zu treffen, führt regelmäßig nicht zur Unverhältnismäßigkei ...


1. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung einer Entscheidung über die Fortdauer einer stationären Maßregel kann zur Unzulässigkeit der Vollstreckung führen. Das Vollstreckungshindernis wird d ...


1. Liegen die Anlasstaten vor dem 1. Juni 2013, sind bei Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB die bis zum 31. Mai 2013 g ...


1. Liegen die Anlasstaten vor dem 1. Juni 2013, sind bei Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB die bis zum 31. Mai 2013 g ...