FG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 6 K 185/11
Fundstelle
openJur 2013, 28517
  • Rkr:
FG Hamburg
vom 10.02.2009 - 2 K 124/07

Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der erstmals ein Steueranspruch als Insolvenzforderung festgestellt wird; Darlegungserfordernisse einer Divergenzrüge; Beginn der Gewerbesteuerpflicht; Ingangsetzung des Gewerbebetriebs bei einer Ein-Schiff-Gesellschaft; gewerb


Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.09.2012 IV R 36/10; Sachliche Gewerbesteuerpflicht von Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften; Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig


Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare Wirtschaftsgüter; Gesonderte Anfechtbarkeit jedes einzelnen Unterschiedsbetrags bei Feststellung von Unterschiedsbeträgen für mehrere Wirtschaftsgüter


Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften; Keine gewerbesteuerrechtliche Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften


Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen - Schiffsbetriebes und der Aufnahme einer neuen, werbenden Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft zweifelhaft


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines Seeschiffes vor dessen Inbetriebnahme


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei einer gewerblich geprägten Gesellschaft - Baureederei - Beteiligungs- und Prozessfähigkeit einer im Handelregister gelöschten Personengesellschaft - Adressierung einer Prüfungsanordnung


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß; Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn


Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung


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