OLG München, Beschluss vom 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
Fundstelle
openJur 2013, 28471
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Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.


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