Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch eine objektiv nicht erforderliche Abwehr- oder Ausweichreaktion des Vorfahrtberechtigten
1. Die Begrenzung einer gesamtschuldnerischen Mithaftung auf einen nur der Höhe nach beschränkten Teil der insgesamt höheren Schuld ist bereits im Tenor der Entscheidung auszudrücken; sie ist nicht er ...
Gläubigeranfechtung: Ziel und Gegenstand der Anfechtung; Auslegung des Begriffs der Rechtshandlung