BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZR 91/02
Fundstelle
openJur 2010, 6342
  • Rkr:

Rechtsanwaltshaftung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten im weiteren Regressprozess für pflichtwidriges Handeln im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren


Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Verletzung eines für die Ladesicherung verantwortlichen Speditionsmitarbeiters während des von einem Dritten durchgeführten Ladevorgangs mittels eines Gabelstaplers auf einer gemeinsamen Betriebsstätte