BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Fundstelle
openJur 2010, 6234
  • Rkr:

1. Nach dem Regelungsgefüge des § 130a Abs. 6 ZPO ist das Ereignis, im Verhältnis zu welchem sich die Unverzüglichkeit der Reaktion des Absenders als Voraussetzung für das Eingreifen der Heilungsmögli ...


Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter Kraftfahrzeugentwendung: Notwendige Darlegungen zur Eigentümerstellung des Versicherungsnehmers; Zweifelhaftigkeit der Angaben zum äußeren Bild des Diebstahl


Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch


Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behauptetem Kraftfahrzeugdiebstahl: Nachweis des Minimalsachverhalts trotz widersprüchlicher Angaben des Versicherungsnehmers; nicht arglistiges Verschweigen eines fachgerecht reparierten Vorschadens


Kfz-Kaskoversicherung: Beweis eines Kfz-Diebstahls; Erschütterung der dem Versicherungsnehmer zukommenden Redlichkeitsvermutung durch Falschangaben in der Schadensanzeige


Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den Nachweis des äußeres Bildes eines versicherten Kraftfahrzeugdiebstahls; Indizien für eine Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers