BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Fundstelle
openJur 2013, 26991
  • Rkr:

Das Fehlverhalten des Ehemannes einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigt in aller Regel keine Kündigung. Betriebsverfassungswidriges Verhalten des Arbeitgebers ist als Anlass des Fe ...


Zu den Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung


1. Das Zeigen des „Stinkefingers“ gegenüber Vorgesetzten stellt eine grobe Beleidigung der Betroffenen und einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis d ...


Kein Leitsatz


Die Mitteilung von Missständen an einen Richter am Amtsgericht kann in der Regel ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst rechtfertigen, auch wenn d ...


Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnis wegen privater Nutzung des Internets


Außerordentliche Kündigung - Berufsausbildungsverhältnis - Abmahnungserfordernis - Kündigungsvollmacht


Kündigung, Verhalten, Arbeitsunfähigkeit, Nebentätigkeit