1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz von sich aus zu erfüllen. Dies ergibt sich daraus, das der gesetzliche Urlaubsanspruch dem Gesundheitsschutz der B ...
Sittenwidrige Arbeitsvergütung; Annahmeverzug; Schadensersatz wegen verfallenen Urlaubs
Urlaub, Gesundheitsschutz, Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung ohne konkreten Urlaubsantrag (hier abgelehnt)
Ersatzurlaub als Schadensersatz - stufenweisen Wiedereingliederung - Jahressondervergütung - feinkeramische Industrie
Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von Arbeitsunfähigkeit