BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Fundstelle
openJur 2013, 26106
  • Rkr:
AGH des Landes Nordrhein-Westfalen

Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied – Tatkündigung - Verdachtskündigung- Meinungsfreiheit – Beleidigung – Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht – Facebook – Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis - vertrauliche Kommunikation


Außerordentliche Kündigung - Auflösungsantrag - Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit - Abmahnungserfordernis


Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Flugkapitäns wegen Posierens im Flugzeug für ein Gemeinschafts-Foto der Crew mit ausgestrecktem Mittelfinger und unter Verletzung von Corona-Schutzvorschriften (hier: Maskenplflicht); Bestimmtheit einer Kündigungserklärung


OVG Nordrhein-Westfalen

Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem "Riester"-Sparvertrag


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