BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Fundstelle
openJur 2013, 26106
  • Rkr:

Freie Meinungsäußerung - Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik - Umsetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds - dienstliches Interesse im Rahmen des Weisungsrechts


Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz enthält keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz, eine Person oder Vereinigung werde als Prüffall bearbeitet.


OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung im Wege der Folgenbeseitigung kann sich auch gegen den Bundesrechnungshof richten. Ein derartiger Anspruch kann auch Personen zustehen, die bei der vom B ...


Verwaltungsrecht Öffentliches Recht

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