Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Vergütung für die Übertragung von Wertpapieren aus einem Depot
1. Ein Rückübertragungsvertrag nach § 33 Absatz 4 Satz 1 SGB II ist zivilrechtlicher Natur. Bei Streitigkeiten bezüglich des Rückübertragungsvertrags ist daher der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.2. Bei § 33 Absatz 4 Satz 1 SGB II handelt es sich um eine reine Befugnisnorm für das Jo
Lebensversicherungsvertrag im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge: Stornogebühren bei Entgeltumwandlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für Girogeschäfte: Pauschale Vergütungsklauseln für die Bearbeitung von Rücklastschriften oder Rückschecks