Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.02.2015, 5 AZR 481/13.
Auslegung der Formularregelung „Arbeitnehmer erhält eine Vergütung nach Lohngruppe IV, Stundenlogn z.Z. DM 24,05“; Zulässigkeit der Regelung der Arbeitsbedingungen in einer Betriebsvereinbarung durch Verweisung auf einzelne Tarifnormen (u.a. tarifliche Verfallfristen) und Regelungsspe