Generalbevollmächtigter kann als Verfügungsberechtigter Haftungsschuldner sein
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss
Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem Strohmannverhältnis; Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit