Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im Feststellungsverfahren nach vorangegangenem Anerkenntnisurteil
Kostenhaftung bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse: Zweitschuldnerhaftung des antragstellenden Gläubigers für die Verfahrensgebühr und Sachverständigenkosten