BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 235/01
Fundstelle
openJur 2010, 5691
  • Rkr:

Widereinsetzung und Erfordernis einer Vorfrist


Die Entscheidung ist durch Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 15.07.2019, Az. 13 UF 94/18, berichtigt worden.


Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werde ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 139, 233, 236 Abs. 2 ZPO