BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Fundstelle
openJur 2013, 22858
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. I-15 W 358/12

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Sat ...


In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - ggf. durch Auslegung - entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzei ...