BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 182/11
Fundstelle
openJur 2013, 22476
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Die Schrankenregelung des § 53 Abs. 1 UrhG ist nicht einschränkend dahin auszulegen ist, dass sie lediglich eine Vervielfältigung veröffentlichter Werke erlaubt. Eine solche Auslegung ist weder im Bli ...


Zivilrecht Urheberrecht
§ 53 Abs. 1 UrhG

Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs lautet: I ZR 226/14.


Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Nachschieben von Kündigungsgründen


a) Die Übernahme eines im Wege des elektronischen Kopierens (Sampling) entnommenen Audiofragments in ein neues Werk stellt eine Vervielfältigung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG ...


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