BGH, Beschluss vom 09.01.2001 - VIII ZB 26/00
Fundstelle
openJur 2010, 5531
  • Rkr:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Obliegenheiten eines nicht vorbefassten Rechtsanwalts bei der Eintragung einer Berufungsbegründungsfrist nach Übernahme des Berufungsmandats; Pflicht zur Eintragung einer vorläufigen Frist


Für den Ausschluss des einer Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Anwalts (§ 85 Abs. 2, § 233 ZPO) an der Fristversäumung kommt es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 233 ZPO