OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2013 - 6 W 85/12
Fundstelle
openJur 2013, 22164
  • Rkr:

Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der Beschwerde


OLG Frankfurt am Main

Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt


Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien


Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte


Irreführende Werbeaussagen über "Premiummineralwasser in Bio-Qualiät" (Volvic)


OLG Frankfurt am Main

Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides nach § 21 Abs. 4 AMG durch Weigerung der Übergabe eines ungeschwärzten Entscheidungstextes


Abgrenzung von Werbung und Informationsvermittlung im Heilmittelwerberecht


Referenzen0
Schlagworte