BGH, Urteil vom 04.04.2013 - 3 StR 521/12
Fundstelle
openJur 2013, 21839
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1. Der Wachdienst im Konzentrationslager Stutthof als Mitglied der SS-Totenkopfsturmbanns erfüllt den Tatbestand der Beihilfe zum Mord. 2. Auch für einen in der NS-Zeit aufgewachsenen 18-Jährigen ist ...


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