BGH, Urteil vom 05.11.2001 - II ZR 119/00
Fundstelle
openJur 2010, 5240
  • Rkr:

Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.


Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung


FG des Landes Sachsen-Anhalt

(Aussetzung der Vollziehung: Verlustübernahme bei Organschaft (§ 302 Abs. 4 AktG), umsatzsteuerrechtliche Organschaft)


Anmeldung der Aufhebung eines Betriebspachtvertrages zum Handelsregister: Wegfall der Vertretungsmacht des Geschäftsführers nach Abgabe der Anmeldung; analoge Anwendung der Regelungen zum Unternehmensvertrag auf "andere Unternehmensverträge" zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung


1. § 302 Abs. 1, 3 AktG findet im Vertragskonzern mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft entsprechend Anwendung. Der auszugleichende Jahresfehlbetrag kann grundsätzlich auch durch Aufrechnung mit ...


Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung der Ansprüche des atypischen stillen Gesellschafters wegen Aufklärungspflichtverletzung bzw. Unwirksamkeit des Beteiligungsvertrages nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft