BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - V ZB 15/12
Fundstelle
openJur 2013, 21108
  • Rkr:
Verfahrensgang

Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Eh ...


1. Verpflichtet sich ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts bei der Finanzierung des Kaufpreises dur ...


Luxemburgisches Güterrecht im Grundbuchverkehr - Vermutung der Verfügungsbefugnis des im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebenden luxemburgischen Ehegatten


Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit; Gesamtvermögensgeschäft bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrags mit Einbringungsverpflichtung; Darlegungs- und Beweislast für Gesamtvermögensgeschäft


Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers nach Löschung eines Insolvenzvermerks


Das Grundbuchamt hat im Rahmen des § 19 GBO von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Eine solche Beschränkung enthält auch die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 BG ...


1. Nach § 19 GBO erfolgt grundsätzlich eine Eintragung, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dabei hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verf ...


Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des Eintragungsantrags in Kraft getretene Erhaltungssatzung