Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen ausstehender Lohnsteuer - Schätzung der Höhe verkürzter Lohnsteuer bei Schwarzarbeit im Baugewerbe - Unmittelbarkeit der Beweiserhebung - Richterwechsel nach Beweisaufnahme und Vertagung
1. Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. 2. Das M ...