BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 242/11
Fundstelle
openJur 2013, 26666
  • Rkr:
LAG Baden-Württemberg

Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Rückführung der individuell verlängerten Arbeitszeit auf die tarifliche Regelarbeitszeit


Provisionsvereinbarung - Individualabrede - Mindestlohn - Rückforderung von Provisionsvorschüssen


Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit


Provisionsvorschüsse; Rückzahlung


Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung; Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers


1. Der (öffentliche) Arbeitgeber nimmt anlässlich der Überleitung von Beschäftigten in den TV-L zum 1. Januar 2012 nach der Protokollnotiz zu § 29a Abs. 2 TVÜ-L nicht von sich aus eine Überprüfung ein ...


Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 50/13 -


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