1. Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats ist nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint. 2. E ...
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds, grobe Amtspflichtverletzung
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines Betriebsratsmitglieds auf einer Betriebsversammlung.
Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat - Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht
---
1. Werden mit dem Ausschließungsantrag Gründe vorgetragen, die eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG als möglich erscheinen lassen, können weitere Ausschließungsgründe im Verfah ...