Lohnsteuerhaftung, wenn eine nach steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 130 ff. InsO anfechtbare Handlung darstellt?
Keine Haftung bei Anfechtbarkeit durch Insolvenzverwalter nach §§ 130ff. InsO