BFH, Beschluss vom 18.09.2012 - VI B 9/12
Fundstelle
openJur 2013, 19152
  • Rkr:

Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund eines schwerwiegenden Rechtsfehlers


Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen; Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht; Totalgewinnprognose bei Saisonbetrieb; Unterlassene Rüge fehl


Revisionszulassung wegen Divergenz; Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze; Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen


Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der Eigenheimzulage; Greifbare Gesetzwidrigkeit; Überraschungsentscheidung bei Einigungsvorschlag des FG; Wechsel in der Besetzung des Gerichts


Festsetzung von Aussetzungszinsen; Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung; Unterlassene Beiziehung von Akten; Übergehen von Beweisanträgen; Begründungszwang bei der Nichtzulassungsbeschwerde


BFH
vom 24.09.2009 - IV S 13/09
BFH
vom 12.01.2001 - VI R 102/98

Kroatische "d.o.o." als Adressat einer Prüfungsanordnung; Rechtliches Gehör


Ermittlung der Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG


Vorliegen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; Berücksichtigung später zurückgeforderter BAföG-Zuschüsse bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Bezüge; Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung


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