(Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds)
Kapitalanlagegesellschaft: Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR betriebenen geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensschulden der insolventen GbR
1. Die Verweisung bei Unzuständigkeit nach § 281 ZPO ist ausgeschlossen, solange die Klage nicht allen Beklagten zugestellt wurde. Der dennoch ergangene Verweisungsbeschluss bindet das darin bezeichne ...
Die Ausschlussklausel der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Beteiligung an offenen und geschlossenen Immobilienfonds oder der Finanzierung eines solchen (§ 3 Abs. ...
Die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich nicht auf bewilligte Darlehensbeträge, auf deren Auszahlung zwar ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch des Darlehensnehmers besteht, ...
Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil ...