BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 268/00
Fundstelle
openJur 2010, 4533
  • Rkr:

1a. Maßgeblich für die Beurteilung der Einheitlichkeit von Gebäuden ist bei einem Überbau immer die Verkehrsanschauung; die körperliche bautechnische Beschaffenheit stellt nicht das allein entscheide ...


a) Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist. b) Auf einen solchen ...


Sachenrecht Zivilrecht
§§ 94 Abs. 2, 912 Abs. 1 BGB

Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage/Eintragung im Grundbuch