Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Anteilen an geschlossenem Immobilienfonds
Haftung für Anlageberatung: Keine konkreten Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität des Fondskonzepts aus rückschauender Erkenntnis strafbaren Agierens der Fondsverantwortlichen