BAG, Urteil vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Fundstelle
openJur 2013, 29982
  • Rkr:
BVerfG
vom 17.09.2008 - 2 BvR 2044/07
BAG
vom 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
BAG
vom 14.12.2011 - 5 AZR 406/10

Die CGZP war auch am 29.11.2004, 16.6.2006 und 9.7.2008 nicht tariffähig. Auf Vertrauensschutz konnte die CGZP sich nicht berufen.


Arbeitsrecht

1. Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherb ...


Arbeitsrecht

1. In dem Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG ist die oberste Arbeitsbehörde des Landes antragsberechtigt, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der umstrittenen Vereinigung erstreckt. Es ist nicht erford ...


Arbeitsrecht

Pauschalabgeltung von Überstunden; Vergütungserwartung


Arbeitsrecht
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
BAG
vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04