Die CGZP war auch am 29.11.2004, 16.6.2006 und 9.7.2008 nicht tariffähig. Auf Vertrauensschutz konnte die CGZP sich nicht berufen.
1. Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherb ...
1. In dem Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG ist die oberste Arbeitsbehörde des Landes antragsberechtigt, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der umstrittenen Vereinigung erstreckt. Es ist nicht erford ...