Totalausschluss von Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Einbettzimmers in einer Privatklinik
Beihilfefähigkeit der von einer Privatklinik ohne Versorgungsvertrag und ohne Zulassung im Sinne des SGB 5 in Rechnung gestellten Leistungen nach einer Wirbelsäulenoperation
Beihilfefähigkeit gesondert in Rechnung gestellter ärztlicher Leistungen bei stationärer Behandlung
1. Die Frage, in welcher Höhe die Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser im Wege der Beihilfe zu übernehmen sind, beurteilt sich nach dem allgemeinen beihilferechtlichen Grundsatz der Ange ...