actio pro socio
Vertragsärztliche Versorgung - Laborreform - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Veränderung des Punktwertverhältnisses
Verbraucher-Widerrufsrecht bei Erwerb zahlreicher Wohnungen
a) Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag im Sinne des § 17 Abs. 2a BeurkG han ...