Durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellte Ansprüche nach § 6 Abs. 6a Sätze 4 und 5 VermG aF (= § 6 Abs. 6a Sätze 3 und 4 VermG) verjähren entsprechend § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahre ...
Kaufpreiskalkulation: Darlehensgewährung an eine Gesellschaft zwecks Kaufpreistilgung