BGH, Urteil vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11
Fundstelle
openJur 2013, 6020
  • Rkr:

Minderung der Wohnungsmiete wegen unzureichenden Schallschutzes: Einhaltung der im Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung maßgeblichen technischen Normen; bauliche Veränderungen an einem älteren Gebäude; geringfügige Unterschreitung des Schallschutzgrenzwertes


1. Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltene Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.2. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die für die Motorleistung erforder ...


a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...


Zivilrecht
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB

1. Die u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzel ...


1. Zur Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB bei außerordentlicher Kündigung eines Anstellungsvertrages zwischen einer GmbH und dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die Alleingesellschafter ...


1. Das Fehlen der nach § 130 Abs. 1 AktG nötigen Unterschrift des Notars bzw. des Aufsichtsratsvorsitzenden führt - auch bei der "Ein-Mann-AG" - zur Nichtigkeit nach § 241 Nr. 2 AktG. 2. An dieser Ni ...


1. Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Gefahr widersprechender Entscheidungen. 2. Voraussetzungen für den Rücktritt eines Bauträgers bei teilweisem Einbehalt von Kaufpreisraten für eine Eigentum ...


Kraftfahrzeugkauf; Mängelbeseitigung; Mangeleinheit; Erheblichkeit der Pflichtverletzung; Rückabwicklung beim finanzierten Kauf