a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...
Zum Recht des Verkäufers, bei behaupteten Mängeln die übergebene Sache zu untersuchen
Autokauf. Sachmangel. Porsche. Rücktritt
VW-Abgasskandal; Rücktritt; Fristsetzung; Nacherfüllung