BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
Fundstelle
openJur 2013, 5796
  • Rkr:
Verfahrensgang

a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...


Zivilrecht
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB

Zum Recht des Verkäufers, bei behaupteten Mängeln die übergebene Sache zu untersuchen


Autokauf. Sachmangel. Porsche. Rücktritt


VW-Abgasskandal; Rücktritt; Fristsetzung; Nacherfüllung