BGH, Urteil vom 07.02.2013 - III ZR 200/11
Fundstelle
openJur 2013, 5588
  • Rkr:

Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG bei einem Fahrzeugbrand.


Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; Kollision eines vorbeifahrenden Kfz mit der geöffneten Fahrzeugtür eines parkenden Kfz; Bestimmung des Nutzungsausfalls


Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung bei einem Maßnahmebündel


a) Zur Kündigung eines DSL-Anschlussvertrags aus wichtigem Grund durch den Kunden, wenn bei einem Wechsel des Anbieters eines DSL-Anschlusses der neue Vertragspartner verspricht, die Rufnummermitnahme ...


Telekommunikationsrecht Zivilrecht
§§ 314 Abs. 1 Satz 2, 626 Abs. 1, 818 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB; §§ 45i Abs. 2, 97 Abs. 1 TKG