BVerfG, Urteil vom 19.02.2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09
Fundstelle
openJur 2013, 5030
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. I-15 Wx 236/09

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an fachgerichtliche Entscheidungen gem § 1632 Abs 4 BGB über den Wechsel der Pflegestelle eines Kindes - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde der Pflegeeltern eines Kindes mit besonderem Förderbedarf gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie - Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 3 GG nicht dargelegt


Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des festen Rechnungszinsfußes von 6 % gem § 6a Abs 3 S 3 EStG (Pensionsrückstellungen) - unzureichende Begründung des Vorlagebeschlusses


Privilegierung bestimmter Wohnungsbauunternehmen durch Ausnahmeregelung des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - keine bloße Willkürkontrolle, da die Vorschrift objektiv berufsregelnde Tendenz hat - keine zulässige Typisierung - Frist für Neuregelung bis 31.12.2023


Stattgebender Kammerbeschluss: Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilien zu seinen leiblichen Eltern verletzt bei damit verbundener Kindeswohlgefährdung den Anspruch des Kindes auf staatlichen Schutz (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 Gg iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) - Streitwertbestimmung


Vaterschaftsfeststellung nach Adoption


Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
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