OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10
Fundstelle
openJur 2010, 3302
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 5/10 Ns 3990 AR 262121/09 (172/09)

Die Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden ist an eine besondere Form nicht gebunden; sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden. In Anbetracht ihrer Bedeutung für die Wir ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO

Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen Polizeibeamten bei möglichem Nachtrunk


Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung der Verfahrensrüge der Verletzung des Richtervorbehalts bei der Anordnung Blutprobenentnahme; Rechtswidrigkeit der Blutprobenentnahme und der Verwertung eines toxikologischen Gutachtens


Annahme von Gefahr im Verzug kann mit einer drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit begründet werden; Beweisverwertungsverbot; Irrtum über Einholung einer richterlichen Anordnung


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§ 81a StPO