AG Duisburg, Beschluss vom 23.10.2012 - 11 Gs 795/12
Fundstelle
openJur 2013, 4760
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 11 Gs 795/12
  • nachfolgend: Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12
Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

gegen Unbekannt,

wird dem Rechtsmittel von Rechtsanwalt ... vom 13.07.2012 (mit ergänzender Begründung vom 19.09.2012) gegen den Beschluss vom 02.07.2012 nicht abgeholfen.

Gründe

Es wird vollinhaltlich auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen. Der Vortrag in der Beschwerdebegründung führt nicht zur Änderung der hier vertretenen Rechtsauffassung.

Die angegebene Tätigkeit des Zeugen macht den Text nicht zu seinem eigenen und erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an eine redaktionell aufbereitete Information als Voraussetzung für das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO zu stellen sind. Insoweit wird auf die Ausführungen im angefochtenen Beschluss verwiesen.