BVerfG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Fundstelle
openJur 2013, 26159
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Dem Ruhen der elterlichen Sorge kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann der Anwendungsvorrang vor Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB zu, wenn die Frage einer Kindeswohlgefährdung durc ...


Vormundschaft für unbegleiteten ausländischen Minderjährigen: Bestellung eines örtlich unzuständigen Jugendamts als Amtsvormund


Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge: Vorrangige Bestimmung von Familienangehörigen und Verwandten zum Vormund


1. Zur erforderlichen Anhörung von Bereitschaftspflegeeltern im - und der (hier verneinten) Notwendigkeit ihrer förmlichen Beteiligung am - Verfahren nach §§ 1666 f. BGB. 2. Lebt ein Kind in einer Pf ...


Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes


Verbleibensanordnung für ein Kind in Familienpflege: Rückkehroption bei eingeleiteter Dauerpflege


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