BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - 5 StR 407/12
Fundstelle
openJur 2013, 3592
  • Rkr:

1. Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. 2. Das M ...


Strafrecht Steuer- und Abgabenrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 35 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AG

1. Das Gericht hat zur Prüfung einer faktischen Geschäftsführung eine Gesamtwürdigung der ausgeübten Tätigkeit des Angeschuldigten vorzunehmen.2. Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der die Gesc ...


Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen ausstehender Lohnsteuer - Schätzung der Höhe verkürzter Lohnsteuer bei Schwarzarbeit im Baugewerbe - Unmittelbarkeit der Beweiserhebung - Richterwechsel nach Beweisaufnahme und Vertagung


1. In die stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel, die im Rahmen der Prüfung auf eine ...