Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige bei Abschiebung in den Raum Kabul
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in die Provinz Ghazni möglich - depressive Störung in Afghanistan nicht ausreichend behandelbar
Asylrecht Afghanistan; Gefahrendichte in Südostregion (hier: Ghazni)