Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Kämpfer; Kombattant; Kriegsverbrechen; nichtpolitische Straftat; Separatismus; Terrorismus; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; unzureichende Tatsachenfeststellung; Völkerstrafr
Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Kämpfer; Kombattant; Kriegsverbrechen; meuchlerische Tötung; nichtpolitische Straftat; Separatismus; Terrorismus; Völkerstrafrecht; Zivilperson.;
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche Wahrscheinlichkeit; erniedrigende Behandlung; Folter; unmenschliche Behandlung; subsidiärer Schutz; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; widerlegbare Vermutung; beschränkte Zulassung der Revision.;
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; subsidiärer Schutzstatus; Rechtsschutzinteresse; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; humanitäres Völkerrecht; Afghanistan; Konfliktparteien; ernsthafter Schaden; willkürliche Gewalt; wahllose Gewalt; hohes Niveau
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; Versorgungslage; Mangelernährung; Tee und Brot; Sperrwirkung; richterliche Überzeugungsbildung.;
1. Politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist grundsätzlich staatliche Verfolgung. 2. Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine po ...