Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten: Beweislast für die behauptete unerlaubte Handlung; Anscheinsbeweis für Kausalität zwischen dem Verhalten des vermeintlichen Schädigers und dem Balkonsturz
1. Zur Ersatzfähigkeit im Rahmen einer Rückrufaktion entstandener Aufwendungen.2. Erweisen sich Transformatoren, die in Feststellanlagen von Brandschutztüren eingebaut sind, mittels derer diese Türen ...