Zur Rücknahme einer Baugenehmigung, die im vereinfachten Verfahren nach dem Hamburgischen Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus erteilt worden ist
Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses
1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann auch noch während eines anhängigen Verpflichtungsklageverfahrens abgegeben werden.2) Die Bauaufsichtsbehörden dürfen den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben